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Unsere AGB |
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Unser Angebot ist gültig für gewerbliche Abnehmer, öffentliche Einrichtungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts – Kein Verkauf an Privatpersonen/Verbraucher. |
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der schultafel-discount.de - Ein Angebot der wittler visuelle einrichtungen gmbh |
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I. Vertragsschluss
- Alle Verkäufe, Lieferungen und andere Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals Bezug genommen wird. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst dann nicht Bestandteil des Vertrags, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Grundsätzlich bedürfen alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder Ergänzungen, der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
Unsere Angestellten sind nicht befugt, über die schriftliche Vereinbarung hinausgehende Nebenabreden oder Zusagen zu treffen.
- Abweichungen gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten, Katalogen, Schriftstücken etc. bleiben vorbehalten.
- Unsere Angebote sind, sofern sie nicht als Festangebote bezeichnet sind, freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande.
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II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen.
- Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
- Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zuleitung.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die wittler visuelle einrichtungen gmbh berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
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III. Lieferung
- Die von uns genannten Lieferdaten sind Richtdaten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Zusage eines verbindlichen Liefertermins bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Werden wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände wie z.B. Streik, Betriebsstörungen oder Schwierigkeiten bei der Eigenbelieferung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um den zur Beseitigung des Hinderungsgrundes benötigten Zeitraum. Wird uns durch solche Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Verpflichtung zur Lieferung frei.
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IV. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Produkten bis zur Bezahlung der Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn auf eine besonders bezeichnete Lieferung gezahlt wird. Bei Scheck oder Wechselzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn für uns eine eventuelle scheck- oder wechselmäßige Haftung erloschen ist.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt er vereinbart mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt und die daraus resultierenden Forderungen gehen gemäß den nachfolgenden Vorschriften auf uns über. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
- Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Maße zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst.
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V. Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferung unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich, nach Übergabe oder Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein vor Übergabe vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenfalls unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt bei Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache.
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VI. Allgemeine Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter.
- Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist der Geschäftssitz der Firma wittler visuelle einrichtungen gmbh.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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